ENERGIEEFFIZIENZ
Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und vereint die EnEV, das EEWärmeG und das EnEG in einem Werk. Dieses Gesetz enthält Regelungen für die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen, sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei Haustüren, sofern es sich um Außentüren beheizter Räume als Teil der thermischen Gebäudehülle handelt, darf ein UD-Wert von 1,8 W/(m²K) nicht überschritten werden. Für eine Förderung liegt der zulässige Maximalwert bei 1,3 W/(m²K). KÖSTER-Türen eignen sich damit für das EnEV Referenzgebäude „Effizienzhaus 40“.
Eine Haustür von Köster leistet somit einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Energiebilanz Ihres Eigenheims und schützt durch die hervorragenden Wärmedämmeigenschaften vor unnötigem Energieverlust und hohen Heizkosten.
Top-Argumente
für hochwärmedämmende Türen
1. Heizkostenersparnis
2. CO2-Minderung/Klimaschutz
3. Steigerung von Behaglichkeit und Wohnkomfort
4. Wertsteigerung des Gebäudes
Hohe Wärmedämmung =
niedrige Energiekosten +
große Behaglichkeit
Jetzt Energie sparen, mit der KÖSTER-Energiespartür
Energiespartür als PDF-Download